Anzeige des Verlustes von waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden
Der Verlust von waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Voraussetzungen
Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- (Kleiner)Waffenschein,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder Waffenherstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Kosten
44,60 €

